Endlich wieder (schulden)frei und sorgenfrei leben.
Ich helfe als Fachanwalt für Insolvenzrecht verschuldeten Verbrauchern und ehemals Selbständigen in spätestens 3 Jahren schuldenfrei zu sein. Bundesweit mit und ohne Insolvenz.
- sichere und seriöse Beratung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht
- bundesweite Beratung als Telefontermin oder Videokonferenz
- langjährige Berufserfahrung seit 2003 in der Schuldnerberatung
- persönliche Beratung ohne Fach-Chinesisch durch einen TV-Experten
- transparente und günstige Gebühren mit Ratenzahlungsmöglichkeiten
- kostenfreie Beratung mit Beratungshilfe

Die Beratung
Die Insolvenzberatung wird bundesweit angeboten. In Deutschland werden Privatinsolvenzen im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist daher kein Rechtsanwalt vor Ort notwendig. Dies ermöglicht uns eine bundesweite Beratung und Vertretung, ohne dass Sie Termine bei uns vor Ort wahrnehmen müssen.
Zielgruppe:
- Die Erstberatung richtet sich an Verbraucher und ehemals Selbständige.
- Sie findet wahlweise als Telefontermin oder Videokonferenz statt.
- Keine Beratung für Personen mit laufender Selbständigkeit.
- Keine Beratung für Personen- oder Kapitalgesellschaften.
Ablauf und Vorbereitung:
Über meine Webseite können Sie eine Erstberatung bei mir buchen. Nach der Bezahlung können Sie über meinen Kalender einen Termin auswählen. Wir bieten kurzfristige Termine ohne lange Wartezeiten an. Sollte Ihnen kein Termin passen, können Sie die gebuchte Erstberatung kostenfrei stornieren.
- Es sind keine Unterlagen für die Erstberatung erforderlich.
- Im Termin wird Ihre individuelle Situation von mir persönlich analysiert.
- Ich entwickle für Sie ein Entschuldungskonzept, das eine Schuldenfreiheit in maximal drei Jahren ermöglicht.
Inhalte der Beratung
Wir besprechen Ihre individuelle Situation und Lösungsmöglichkeiten für die Schulden über:
- Einsatz von Vermögen
- Ratenzahlungen
- Vergleich mit teilweisem Forderungsverzicht
- Insolvenzverfahren.
Lassen Sie uns Ihre Schulden beseitigen.
Machen Sie jetzt den ersten Schritt in eine schuldenfreie Zukunft.
Wenn Sie uns vorab einen Beratungshilfeschein zusenden, ist die Beratung kostenfrei.
Kosten für das Beratungsgespräch ohne Beratungshilfe: Nur 149,00 € inklusive Steuer.

Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Bundesweite Beratung per Telefon oder als Videokonferenz:
- Experte bei Kontopfändungen
- Schuldnerberatung
- Insolvenzberatung
Nach der Erstberatung
Wir bieten eine Abwicklung des empfohlenen Entschuldungskonzeptes zum Festpreis an. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten und böse Überraschungen.
Sie erhalten eine Liste mit allen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Falls erforderlich sind.
Sie senden uns die Unterlagen zu – wir kümmern uns um alles Weitere.
Unsere Leistungen:
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Wir führen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, um tragbare Lösungen wie Ratenzahlungen oder Schuldenreduzierungen zu erzielen.
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Erfolgreiche Vergleiche werden schriftlich dokumentiert.
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Wir überwachen die Einhaltung der Vergleichsvereinbarungen und fordern abschließend Erledigungserklärungen von Ihren Gläubigern an.
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Wir informieren die Schufa über die Erledigung der Forderungen.
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Falls kein Vergleich möglich ist, bereiten wir den Insolvenzantrag für Sie vor.
Der Antrag wird von uns beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.

Bekannt aus dem Fernsehen
Max Postulka ist als Schuldnerberater aus verschiedenen TV und Radio Formaten bekannt.
Als Experte war er in u.a. in folgenden Sendungen zu Gast:
Morgenmagazin (ZDF), Aktuell Stunde (WDR), Könnes kämpft (WDR), taff (Pro7), Deutschland - Deine Schulden (RTL2), Armes Deutschland (RTL2).
Gut zu wissen:
Häufige Fragen zur Insolvenzberatung
Erstberatung
Kosten: 149 €
Ablauf: Videokonferenz oder Telefontermin mit ausführlicher Analyse Ihrer finanziellen Situation.
Schuldenfreiheit durch Insolvenz in 3 Jahren
Kosten: Pauschal 750 € (inkl. Korrespondenz mit bis zu 20 Gläubigern; ab dem 21. Gläubiger + 25 € je Gläubiger).
Leistungen:
Vorbereitung und Beantragung des Insolvenzverfahrens. Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht bis zur Verfahrenseröffnung
Zahlung in Raten möglich.
Kostenfreie Beratung mit Beratungshilfeschein
Voraussetzung: Beratungshilfeschein vom Amtsgericht liegt vor.
Leistungen: Kostenfreie Schuldnerberatung bis zur Insolvenzeröffnung.
Vertretung im eröffneten Insolvenzverfahren
Kosten: 714 €
Leistungen:
Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und Übernahme der gesamten Korrespondenz mit dem Gericht, Überwachung des Verfahrensablaufs, Stellung von Anträgen beim Insolvenzgericht.
Zahlung in drei Raten möglich.
Kosten beim Insolvenzgericht
Beim Insolvenzgericht fallen Gerichtskosten und Kosten für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters an. Die Kosten können von der Staatskasse im Wege der Verfahrenskostenhilfe übernommen werden, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, die Kosten zu bezahlen. Es ist also in der Regel keine zusätzliche Zahlung notwendig, um in das Insolvenzverfahren zu kommen.
Im Insolvenzverfahren gelten dieselben Regeln für pfändbares Einkommen und Vermögen wie außerhalb der Insolvenz.
Was außerhalb der Insolvenz unpfändbar ist, bleibt auch in der Privatinsolvenz unpfändbar.
Die Höhe des pfändbaren Einkommens wird anhand der gesetzlich festgelegten Pfändungstabelle berechnet, die auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens Anwendung findet.
Grundsätzlich kann jeder, der Schulden hat, eine Insolvenz beantragen – unabhängig davon, aus welcher Zeit oder aus welchem Grund die Schulden entstanden sind. Dies bietet eine wertvolle Möglichkeit, innerhalb von nur drei Jahren schuldenfrei zu werden.
Wer bereits vor Oktober 2020 eine Insolvenz durchlaufen und eine Restschuldbefreiung erhalten hat, unterliegt einer Sperrfrist von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Restschuldbefreiung. Nach Ablauf dieser Sperrfrist ist eine erneute Insolvenz mit einer Laufzeit von drei Jahren möglich.
Eine Insolvenz ist sinnvoll, wenn Ihre Schuldenlast so hoch ist, dass eine Rückzahlung durch Abzahlung oder Vergleich nicht mehr realistisch ist. Sie ermöglicht einen klaren Neustart, indem Sie innerhalb von nur drei Jahren schuldenfrei werden können. Besonders bei unüberschaubaren finanziellen Verhältnissen bietet die Insolvenz eine gesetzlich geregelte Lösung, um langfristig wieder wirtschaftlich handlungsfähig zu werden.
Konkrete Vorteile einer Insolvenz:
- Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen: Sobald das Verfahren eröffnet ist, werden Pfändungen, Kontosperrungen und andere Zwangsvollstreckungen gestoppt.
- Schufa-Eintrag bereinigt: Nach der Insolvenz können negative Einträge bei der Schufa nach drei Jahren gelöscht werden.
- Fixe Entschuldungsdauer: Schuldenfreiheit ist innerhalb von nur drei Jahren möglich – unabhängig von der Schuldenhöhe.
- Keine Zinsbelastung: Während des Verfahrens fallen keine weiteren Zinsen auf Ihre Schulden an.
- Existenzminimum bleibt unangetastet: Unpfändbare Beträge und Vermögenswerte bleiben Ihnen erhalten.
- Klarheit über Ihre finanzielle Situation: Geordnete Verfahren schaffen Transparenz und beenden Unsicherheiten.
- Neuer finanzieller Start: Die Restschuldbefreiung ermöglicht Ihnen, wirtschaftlich unbelastet neu zu beginnen.
Das sagen meine Mandanten
Bewertung von Hans Lämmernann auf Anwalt.de:
„Kann Herrn Rechtsanwalt Postulka nur loben für seine Hilfe. Einfach einmalig. Unbürokratisch, preisswert und vor allem sehr sehr schnell. Mit Sicherheit mein jemals bestinvestiertes Geld.“
Bewertung von Herrn Horst Wendt auf Anwalt.de:
„Herr Postulka hat mir sehr schnell und kompetent helfen können. Auch seine Beratung war für mich sehr Hilfreich. Ich kann Herrn Postulka wärmstens weiterempfehlen.“
Bewertung von Thomas Ruhrmann auf Anwalt.de:
„Ich bin unverändert froh diese super organisierte Kanzlei gefunden zu haben und kann Herrn Postulka jedem uneingeschränkt empfehlen. Die Kölner Kanzlei ist dank dem Tausendsassa Frau Rasten perfekt organisiert. Auch der engagierte Anwalt, Herr Postulka hat mich durch einen extremen privaten Wellengang optimal begleitet, und auch nach vielen Jahren Rechtsstreit ist er immer dran geblieben. So kann ich diese Kanzlei wirklich jedem sehr empfehlen. Ich werde ihn gerne und jederzeit wieder aufsuchen! Vielen lieben Dank an das gesamte Team“
Lassen Sie sich auch von mir helfen!
Ich bespreche mit Ihnen persönlich Ihre Situation und erstelle ein Entschuldungskonzept.
Die Beratung findet telefonisch oder als Videokonferenz statt.
Kosten für das Gespräch: Nur 149,00 € inklusive Steuer.