Pfändungsschutz bei Kontopfändungen erhalten.
Eine Kontopfändung blockiert zunächst das gesamte Kontoguthaben. Sobald Sie Ihr Konto bei Ihrer Bank in ein P-Konto umgestellt haben, erhalten Sie einen Grundfreibetrag in Höhe von 1.500 €. Dieser Grundfreibetrag kann bei Angehörigen oder Sozialleistungsbezug mit einer P-Konto Bescheinigung erhöht werden. Ich biete als Rechtsanwalt die Erstellung der P-Konto Bescheinigung über meine Webseite an. Schnell, sicher und diskret. Bekannt aus RTL2: Deutschland, Deine Schulden.
Ihr Vorteil
Ich biete Ihnen bundesweit die Erstellung einer P-Konto-Bescheinigung an. Mit dieser Bescheinigung können Sie den Freibetrag auf Ihrem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) nach einer Kontopfändung durch Ihren Gläubiger erhöhen und so schnell wieder über Ihr Guthaben verfügen.
Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht bin ich seit 2003 bundesweit in der Schuldnerberatung tätig und regelmäßig in TV-Formaten als Experte zu sehen.
Mein Versprechen
- Schnell und sicher: Ich garantiere Ihnen eine zügige und sichere Online-Abwicklung mit anwaltlicher Unterstützung.
- Kostenlose Unterstützung bei Problemen: Sollte Ihre Bank den erhöhten Freibetrag trotz korrekter Angaben nicht freigeben, übernehme ich die weitere anwaltliche Vertretung für Sie – ohne zusätzliche Kosten.
- Einfache Berechnung und Online-Abwicklung. Nutzen Sie meinen P-Konto-Rechner, um Ihren möglichen Freibetrag mit einer P-Konto-Bescheinigung zu berechnen.
- Beauftragen Sie die Bescheinigung bequem online für nur 17 €.
- Meine Dienstleistung wurde bereits von über 6.300 Mandanten mit ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ bewertet. Profitieren auch Sie von meiner Erfahrung und meinem Engagement!
So schützen Sie sich bei einer Kontopfändung:
- P-Konto einrichten: Gehen Sie zu Ihrer Bank und lassen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln.
- Pfändungsschutz erhöhen: Lassen Sie mich Ihren möglichen Freibetrag berechnen.
- Freibetrag erhöhen durch eine P-Konto Bescheinigung. Hier online erhältlich für 17 €.
- Sie müssen die Bescheinigung nur noch Ihrer Bank vorlegen. Bei Problemen helfe ich als Rechtsanwalt ohne weitere Kosten.
An dieser Stelle möchte ich Dir gerne ein Video zeigen welches von YouTube / Vimeo stammt.
Wie viel steht Ihnen bei einer Kontopfändung zu?

Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Bundesweite Beratung per Telefon oder als Videokonferenz:
- Experte bei Kontopfändungen
- Schuldnerberatung
- Insolvenzberatung

Bekannt aus dem Fernsehen
Max Postulka ist als Schuldnerberater aus verschiedenen TV und Radio Formaten bekannt.
Als Experte war er in u.a. in folgenden Sendungen zu Gast:
Morgenmagazin (ZDF), Aktuell Stunde (WDR), Könnes kämpft (WDR), taff (Pro7), Deutschland - Deine Schulden (RTL2), Armes Deutschland (RTL2).
Informationen zum P-Konto und den Freibeträgen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf meiner Webseite p-konto.de
Sie erhalten einen zusätzlichen Freibetrag mit einer P-Konto Bescheinigung, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten in einem Haushalt leben. Hierbei ist es egal, ob der Ehegatte ein eigenes Einkommen hat.
Ihr Gläubiger kann aber gemäß § 850c Abs. 4 ZPO beantragen, dass der Ehegatte wieder rausgerechnet wird, wenn er über eigene Bezüge in Höhe von 500,00 € pro Monat verfügt.
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten getrennt leben, erhalten Sie einen weiteren Freibetrag wenn Sie zum Unterhalt verpflichtet sind und den Unterhalt auch zahlen. Gleiches gilt für geschiedene Ehegatten.
Die Regelung gilt auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Regelung gilt nicht für den nichtehelichen Lebenspartner, Lebensgefährten oder Verlobten.
Einen weiteren Freibetrag für Kinder gibt es nur für leibliche Kinder.
Für Stiefkinder oder Kinder des Lebensgefährten gibt es keinen weiteren Freibetrag, auch wenn sie tatsächlich von Ihnen unterstützt werden.
Für Ihre minderjährige Kinder und volljährige Kinder in der Ausbildung erhalten Sie einen weiteren Freibetrag, wenn die Kinder in Ihrem Haushalt leben. Leben die Kinder nicht in Ihrem Haushalt, erhalten Sie einen Freibetrag nur wenn Sie zum Unterhalt verpflichtet sind und den Unterhalt auch tatsächlich bezahlen.
Der Freibetrag für Kinder kann bei beiden Elternteilen auf dem P-Konto eingerichtet werden.
Erhalten Sie Sozialleistungen für weitere Personen, also nicht für Ihren Ehegatten oder Ihre leiblichen Kinder auf Ihr P-Konto, kann ein weiterer Freibetrag bescheinigt werden.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, kann mit einer P-Konto Bescheinigung für das Pflegegeld ein weiterer Freibetrag eingerichtet werden. Automatisch ist das Pflegegeld nach einer Kontopfändung nicht geschützt. Nur wenn Sie der Bank eine P-Konto Bescheinigung vorlegen, wird ein zusätzlicher Schutz für das Pflegegeld eingerichtet.
Ja, die von mir ausgestellte Bescheinigung ist bei allen Banken und Sparkassen in Deutschland gültig. Bei Problemen mit der Erhöhung der bescheinigten Freibetrages biete ich Ihnen eine kostenfreie Beratung und Unterstützung an.
Die Bescheinigung ist grundsätzlich unbefristet gültig. Die Bank kann aber nach Bekanntwerden von Veränderungen und nach Ablauf von 2 Jahren eine neue aktuelle Bescheinigung verlangen.
Durch Bezahlung. Sobald der geschuldete Betrag bezahlt ist, muss die Kontopfändung wieder aufgehoben werden.
Wenn die Zahlungsschwierigkeiten größer sind und die geschuldeten Beträge nicht kurzfristig beglichen werden können, sollten wir eine Erstberatung durchführen, um die Möglichkeiten für eine Entschuldung zu besprechen.
Das sagen meine Mandanten
Bewertung von Hans Lämmernann auf Anwalt.de:
„Kann Herrn Rechtsanwalt Postulka nur loben für seine Hilfe. Einfach einmalig. Unbürokratisch, preisswert und vor allem sehr sehr schnell. Mit Sicherheit mein jemals bestinvestiertes Geld.“
Bewertung von Herrn Horst Wendt auf Anwalt.de:
„Herr Postulka hat mir sehr schnell und kompetent helfen können. Auch seine Beratung war für mich sehr Hilfreich. Ich kann Herrn Postulka wärmstens weiterempfehlen.“
Bewertung von Thomas Ruhrmann auf Anwalt.de:
„Ich bin unverändert froh diese super organisierte Kanzlei gefunden zu haben und kann Herrn Postulka jedem uneingeschränkt empfehlen. Die Kölner Kanzlei ist dank dem Tausendsassa Frau Rasten perfekt organisiert. Auch der engagierte Anwalt, Herr Postulka hat mich durch einen extremen privaten Wellengang optimal begleitet, und auch nach vielen Jahren Rechtsstreit ist er immer dran geblieben. So kann ich diese Kanzlei wirklich jedem sehr empfehlen. Ich werde ihn gerne und jederzeit wieder aufsuchen! Vielen lieben Dank an das gesamte Team“