Kosten & Termine

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Erstberatung:

Ausschließlich per Video oder Telefon:

👉 Persönliches Kennenlernen

👉 Fallbesprechung und Kostenklärung

👉 Klare Strategie zur Zielerreichung

 

Kontakt:

Bei Fragen zu laufenden Mandaten oder Folgeterminen erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail.


Sprache:

Unsere Beratung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Unsere Beratungsangebote

  1. geplante einvernehmliche Scheidung bei einer Trennung von mehr als 10 Monaten
  2. Sorgerecht, streitige Scheidung
  3. Schuldner- und Insolvenzberatung für Verbraucher und ehemals Selbständige
  4. Insolvenzberatung für aktuell Selbständige, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften
  5. Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere bei Kontopfändungen
  6. Vertretung im Ausländerrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Mietrecht

Einvernehmliche Scheidung Erstberatung

Für wen?
Sie leben seit mindestens 10 Monate getrennt voneinander und möchten ein Scheidungsverfahren einvernehmlich und mit geringen Kosten durchführen. Es bestehen keine Streitpunkte zwischen Ihnen.

Was machen wir?
Wir besprechen den Ablauf des Scheidungsverfahrens und kalkulieren die Kosten für das Scheidungsverfahren. Gerne fertige ich Ihnen einen Entwurf und eine Kostenkalkulation. Anschließend entscheiden Sie über die Beauftragung.

Dauer des Termins: 30 Minuten
Kostenfrei

Insolvenzberatung

Nur für Verbraucher und ehemals Selbständige
Sie haben Schulden und wünschen eine Entschuldung über ein Insolvenzverfahren. Bei diesem Termin besprechen wir den Ablauf und Alternativen. Im Anschluss können Sie die Abwicklung beauftragen.

Wie hoch sind die weiteren Kosten?
Vorbereitung Insolvenz: 750 EUR bei bis zu 20 Gläubigern. Bei mehr als 20 Gläubigern fallen zusätzlich pro Gläubiger 25 EUR an. (Beispiel: Vorbereitung Insolvenz bei 30 Gläubigern, Kosten 1000 EUR) zahlbar in maximal 5 Raten

Dauer des Termins: 30-45 Minuten
Kosten: 149 EUR

Schutz bei Kontopfändungen

Für wen?
Durch eine Kontopfändung wird das Guthaben komplett blockiert. Nach der Umwandlung des Kontos in ein P-Konto besteht nur ein Grundfreibetrag. Mit der von mir angebotenen P-Konto Bescheinigung kann der Freibetrag erhöht werden.

Was machen wir?
Sie können online den möglichen Freibetrag berechnen, der mit einer Bescheinigung auf Ihrem P-Konto eingerichtet werden kann und nach der Berechnung direkt die benötigte Bescheinigung bei mir beauftragen.

komplette Online-Abwicklung
Kosten: 17 EUR

Max Postulka
Scheidungsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht

Spezialisierte Rechtsberatung seit 2003:

  • Scheidung
  • Schuldnerberatung
  • Kontopfändung