Bundesweite Schuldnerberatung

Ich helfe als Fachanwalt für Insolvenzrecht verschuldeten Verbrauchern und ehemals Selbständigen in spätestens 3 Jahren schuldenfrei zu sein. Bundesweit mit und ohne Insolvenz.

Hier finden Sie:

  • eine sichere und seriöse Schuldnerberatung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • bundesweit als telefonische Beratung oder Videokonferenz ohne lange Wartezeiten
  • langjährige Berufserfahrung seit 2003 in der Schuldnerberatung
  • persönliche Beratung ohne Fach-Chinesisch durch einen TV-Experten
  • transparente und günstige Gebühren mit Ratenzahlungsmöglichkeiten
  • kostenfreie Beratung mit Beratungshilfe
  • die Chance auf ein schuldenfreies Leben in nur drei Jahren – mit und ohne Insolvenz.

bekannt aus:

rtl2

Der Ablauf der Insolvenzberatung im Video erklärt:

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Jetzt Termin sichern und schuldenfrei werden

Das Beratungskonzept

3 Schritte

1 Ziel
Schuldenfrei!

Starten Sie jetzt. Es ist nie zu spät.

Erstberatung

Buchen Sie noch heute online Ihren Termin.

Die Beratung findet entweder als Telefontermin oder als Videokonferenz per Zoom, Google Meet oder Microsoft Teams statt.

Für die Erstberatung brauchen wir noch keine Unterlagen.

In dem Termin besprechen wir gemeinsame Ihre Situation und ich entwickle für Sie ein Entschuldungskonzept, mit dem Sie spätestens nach drei Jahren wieder schuldenfrei sind.

Kostenfreie Beratung mit Beratungshilfe.

Wenn Sie uns vorab einen Beratungshilfeschein für eine Insolvenzberatung vom Amtsgericht an Ihrem Wohnort zusenden, erhalten Sie einen kostenfreien Termin.

Umsetzung des Konzepts

Mein Team und ich übernehmen die Abwicklung.

Nach der Erstberatung bekommen Sie eine Liste mit Unterlagen, die wir zur Bearbeitung Ihres Falles benötigen.

Sie müssen uns nur die Unterlagen zusenden. Den Rest übernehmen wir.

Wir führen entweder Vergleichsverhandlungen für Sie durch oder bereiten so schnell wie möglich die Einleitung einer Privatinsolvenz für Sie vor.

Wir erstellen die komplette Korrespondenz und vertreten Sie bis der Vergleich in trockenen Tüchern oder die Insolvenz eröffnet ist.

Anwalt Insolvenz Koeln

Schuldenfrei

Entweder durch Vergleich oder Insolvenz

Wenn die Vergleichsverhandlungen erfolgreich waren, dokumentieren wir schriftlich den Vergleichsabschluss und überwachen die Erfüllung der Vergleichsvereinbarungen. Im Anschluss fordern wir für Sie von Ihren Gläubigern eine Erledigungserklärung an und informieren die Schufa über die Erledigung der Forderung.

Wenn die Vereinbarung von tragbaren Ratenzahlungen oder ein sofortiger Schuldenerlass gegen eine Einmalzahlung nicht möglich war, bereiten wir für Sie einen Insolvenzantrag vor und reichen den Antrag für Sie beim Insolvenzgericht an Ihrem Wohnort ein. So haben Sie die Perspektive spätestens nach drei Jahren wieder schuldenfrei zu sein. 

Restschuldbefreiung

Transparente Kosten und Gebühren

Erstberatung
Was ist enthalten?

149 €
  • Ausführliche Erstberatung
  • Besprechung von Entschuldungsmöglichkeiten
  • Erarbeitung eines Entschuldungskonzeptes
  • Einmalzahlung vor oder im Termin

Privatinsolvenz
Was ist enthalten?

750 €
  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • notwendiger außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Erstellung des Insolvenzantrages
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Raten

Vergleich
Was ist enthalten?

2700 €
  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • Vergleichsverhandlungen mit einer Nachbesserung
  • ggf. Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Raten

Schritt 1:
Außergerichtlicher Einigungsversuch

Um ein Insolvenzverfahren beantragen zu können, muss zuerst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit der Unterstützung eines Schuldnerberaters durchgeführt werden.

Ich übernehme für Sie als Fachanwalt für Insolvenzrecht die Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs und schreibe Ihre Gläubiger an. Ich entwickle einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und verhandle mit Ihren Gläubigern über eine Stundung, einen Aufschub und einen Schuldenerlass.

Wenn der Einigungsversuch scheitert, weil nicht alle Gläubiger zustimmen, beantrage ich für Sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht am Ihrem Wohnort. Das Gericht kann dann zunächst versuchen erneut einen Vergleich mit den Gläubigern im Rahmen eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens zu schließen, um ein Insolvenzverfahren entbehrlich zu machen.

Schritt 2:
Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Ist der außergerichtliche Einigungsversuch nur an der Zustimmung einiger weniger Gläubiger gescheitert, kann das Amtsgericht als Insolvenzgericht das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchführen.

Als Ihr Schuldnerberater erstelle ich auch hierfür einen Schuldenbereinigungsplan.

Im Gegensatz zum außergerichtlichen Einigungsversuch bei dem alle Gläubiger zustimmen müssen, reicht es bei der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens aus, wenn die Mehrheit der Gläubiger nach Anzahl und Summen zustimmt.

Es kann dann die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger durch einen Beschluss des Insolvenzgerichts ersetzt werden. Scheitert auch das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren an der Ablehnung der Gläubiger entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Schritt 3:
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren wird auf Antrag eines Schuldners durch das Amtsgericht als Insolvenzgericht eröffnet. Das gesamte Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Es gibt keine Termine vor Ort. Daher eignet sich meine Beratung bundesweit.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt eine 3-Jahre lange Laufzeit.

Während dieser Dauer des Insolvenzverfahrens haben Sie absoluten Vollstreckungsschutz. Keiner Ihrer Gläubiger darf dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, eine Kontopfändung beantragen oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung von Ihnen verlangen. 

Sie erhalten dann auch keine Mahnschreiben mehr. Alle Gläubiger müssen sich an den Insolvenzverwalter wenden, den das Insolvenzgericht einsetzt.

Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der alle Gläubiger über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informiert. Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungen aller Gläubiger und stellt die Berechtigung der einzelnen Forderungen fest.

Ein pfändbares Vermögen wird verwertet und zur Deckung der Verfahrenskosten und zur Gläubigerbefriedigung verwendet. Hier gelten die gleichen Regelungen hinsichtlich der Pfändbarkeit wie außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Schritt 4:
Die Wohlverhaltensphase

Während der 3-jährigen Laufzeit, muss die Arbeitskraft bestmöglich eingesetzt werden, solange man hierzu altersbedingt und gesundheitlich in der Lage ist. Die Anforderungen entsprechen denen beim Bezug von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV oder ALG 2). 

Das bedeutet in der Praxis: Bei Jobverlust müssen regelmäßig Bewerbungen geschrieben werden und jede zumutbare Stelle muss angenommen werden. Befolgt der Schuldner diese Spielregel nicht, kann ein Gläubiger beantragen, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt wird, soweit durch die fehlenden Bemühungen die Befriedigungsmöglichkeit beeinträchtigt wurde.

Der pfändbare Einkommensanteil wird während der Dauer des Insolvenzverfahrens von dem Insolvenzverwalter eingezogen und an die Gläubiger nach Deckung der Verfahrenskosten verteilt. Die Höhe des Pfändungsbetrages richtet sich nach der Tabelle zu § 850c ZPO und entspricht den Beträgen, die auch außerhalb des Verfahrens gepfändet werden können.

Die Wohlverhaltensphase

Schritt 5:
Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der 3-Jahre entscheidet das Amtsgericht als Insolvenzgericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Die Insolvenzordnung sieht vor, dass die Restschuldbefreiung automatisch erteilt wird, wenn kein Versagungsgrund vorliegt und kein Versagungsantrag durch einen Gläubiger gestellt wird.

Durch den Ausspruch der Restschuldbefreiung werden alle Schulden, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bestanden haben, erlassen. Kein Gläubiger kann dann seine Forderung weiter gegen Sie verfolgen. Neue Schulden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (hoffentlich nicht) entstehen, sind hiervon jedoch selbstverständlich nicht umfasst.

Restschuldbefreiung

Machen Sie jetzt den ersten Schritt und vereinbaren Sie eine Erstberatung per Videokonferenz mit mir persönlich. Gemeinsam finden wir auch für Sie einen Ausweg aus der Schuldenfalle. Mit oder ohne Insolvenzverfahren. Ich helfe Ihnen gerne.